Sicher am See

Sicher am See

Schwerpunkt Sicherheit auf Seen

Auch auf Seen gibt es Regeln.

Die Seen in Oberösterreich zeichnen sich durch ihre atemberaubende Schönheit und ihre vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten aus. Einheimische und Tourist:innen suchen Erholung im und am Wasser. Ausflugsschiffe, Motor- und Segelboote, Badegäste und zahlreiche aktive Wassersportbegeisterte treffen aufeinander. Die OÖ. Seenverkehrsordnung und die Seen- und Fluss-Verkehrsordnung des Bundes – die das Miteinander am See regeln – sind vielen nicht bekannt. Dort sind beispielsweise das Verhalten der Nutzer:innen in Ufer- und Schutzzonen, Geschwindigkeitsbegrenzungen für Boote oder das Badeverbot bei Anlegestellen geregelt.

Die Verkehrssicherheit auf Seen ist von entscheidender Bedeutung, um Unfälle zu vermeiden und ein sicheres Umfeld für alle Nutzer:innen zu gewährleisten. Die Seen bieten nicht nur idyllische Landschaften und Erholungsmöglichkeiten, sondern sind auch stark frequentierte Gebiete für Wassersport und Freizeitaktivitäten. Die Einhaltung von Verkehrsregeln und Sicherheitsvorschriften auf den Seen ist unerlässlich, um Kollisionen, Verletzungen und andere Gefahren zu verhindern. Die Initiative „Sicher am See“ beleuchtet die wesentlichen Sicherheitsregeln, die zur Gewährleistung eines reibungslosen und sicheren Ablaufs auf den oberösterreichischen Seen beitragen.

Auch auf Seen gibt es Regeln. Seecurity Joe kennt sie alle.
Zitat

Viele kennen die Regeln am See nicht. Das führt zu unklaren Situtationen, wenn beispielsweise Badgäste auf Boote treffen. Mit unserer Kampagne „Sicher am See“ wollen wir Aufklärungsarbeit für ein besseres Miteinander auf den Seen Oberösterreichs leisten.

Dr. Peter Aumayr, Leiter der Abteilung Verkehr des Landes OÖ

Seecurity Joe erklärt uns die Regeln am See. Im Hintergrund fährt ein Schiff von einer Schiffsanlegestelle ab. Regel #1: Badeverbot bei Schiffsanlegestellen
Seecurity Joe ist in einem blauen Schwimmreifen und pfeift mit einer goldenen Trillerpfeife, weil ein Motorbootfahrer viel zu schnell am Traunsee unterwegs ist. Im Hintergrund ist der Traunstein zu sehen. Regel #2: Kein Baden und Befahren in Wasserskizonen
Seecurity Joe schaut durch eine Laserkamera und misst zu schnell fahrende Boote am Traunsee. Regel #3: Maximaltempo 50 km/h am See
Joe, der Seeverkehrssicherheitsvermittlungsbeauftrager steht am Steg vor dem Traunsee und erklärt die Regeln am See. Er hat eine Kapitänsmütze auf und eine rote Badeshort. Regel #4: Fahrverbot innerhalb der Schutzzone (100m vom Ufer in den See)

Sicheres Bewegen auf Seen

Die Gewissheit, dass auf den Seen klare Regeln gelten, trägt dazu bei, dass Besucher:innen sich wohlfühlen und die vielfältigen Freizeitangebote in vollen Zügen genießen können. Die Seenbestimmungen auf den oberösterreichischen Seen erfüllen mehrere wichtige Funktionen, die zur Sicherheit, zum Schutz der Umwelt und zur Gewährleistung eines geordneten und harmonischen Miteinanders auf den Seen beitragen.

Hier sind die wichtigsten Regeln:

Schutzzonen (Badeschutzzonen)

Schutzzonen auf den Seen in Oberösterreich sind Bereiche, die eingerichtet wurden, um die Sicherheit der Seenutzer:innen beim Baden zu gewährleisten (z.B. bei Strandbädern). Motorboote, Surfer:innen oder Stand Up Paddler:innen dürfen die Schutzzonen von 1. Mai bis 30. September nicht befahren. Das Verbot besteht in einer Breite von 100 m vom Ufer in den See hinein und ist durch die Schifffahrtszeichen „Gesperrte Wasserfläche“ oder „Verbot der Durchfahrt“ gekennzeichnet.  Die längenmäßige Begrenzung ergibt sich aus der örtlichen Situierung der Schifffahrtszeichen bzw. aus den Zusatztafeln.

Kennzeichen des Schifffahrtszeichen „Gesperrte Wasserfläche“ oder „Verbot der Durchfahrt“ für Schutzzonen an den Seen Oberösterreichs. Symbol zum Schutz von Badegästen
Zwei Stand Up Paddler:innen sind am See unterwegs. Vor ihnen sind mehrere Segelboote. Genug Platz für alle – am Boot und im Wasser

200m-Uferzone

Die Uferzone erstreckt sich – rund um die Seen – 200 m vom Ufer bzw. von vorgelagerten Schilfgürteln in den See hinein. Sie darf nur zum An- und Ablegen oder zum Stillliegen (z.B. Ankern) befahren werden (max. 10 km/h Fahrgeschwindigkeit). Ausgenommen sind Elektroboote bis 500 W.  Bestände von Wasserpflanzen dürfen auch außerhalb von Ufer- oder Schutzzonen nicht durchfahren werden.

Ein Segelboot ankert in Ufernähe am Attersee in Oberösterreich. Die Sonne strahlt. 200m-Uferzone rund um den See

Maximale Geschwindigkeit

Die Geschwindigkeitsbeschränkungen für Motorboote auf den Seen sind festgelegt, um die Sicherheit zu gewährleisten und Umweltschäden zu vermeiden. Boote dürfen innerhalb eines 200-Meter-Abstands vom Ufer nicht schneller als 10 km/h fahren. Dies dient der Sicherheit von Schwimmer:innen und anderen Sportaktivitäten sowie dem Schutz der Ufervegetation vor Wellenschlag. Auf dem offenen Wasser, außerhalb der 200-Meter-Uferzone, dürfen Boote eine Geschwindigkeit von bis zu 50 km/h bei Tag und nachts von 25 km/h erreichen. Diese Begrenzung sorgt für eine sichere und kontrollierte Nutzung der Seen.

Ein graues Motorboot fährt über den See. Das Wasser spritzt zur Seite. Maximaltempo 50 km/h

Start- und Landegassen zum Wasserskifahren

Start- und Landegassen sind speziell ausgewiesene Bereiche auf den Seen, die für das sichere Starten und Landen von Wasserskifahrer:innen vorgesehen sind.  Diese Zonen sind typischerweise durch gelbe Bojen und das Schifffahrtszeichen „Erlaubnis zum Wasserskifahren“ klar gekennzeichnet, sodass sie für alle See-Nutzer:innen gut sichtbar sind.  Sie verlaufen annähernd senkrecht vom Ufer ins offene Gewässer bis zum Ende der 200m-Uferzone. Die Breite beträgt mindestens 40 m. Eine landseitig angebrachte gelbe Boje in 3 m Höhe zeigt den Betrieb an. Ist kein Betrieb (kein gelber Ball), ist Schwimmen, Baden oder das Befahren erlaubt. Während des Betriebes ist die Einfahrt in die Start-und Landegasse nur für Fahrzeuge genehmigt, die dem Wassersport dienen. Ausgenommen von diesem Verbot sind Fahrgastschiffe im Linienverkehr und Einsatzfahrzeuge.

Die Markierung einer Start- und Landegasse für Wasserskisport. Gekennzeichnet durch gelbe Bojen im Wasser und einem gelben Ball beim Steg. So sehen Start- und Landegassen zum Wasserskifahren aus.
Die Symbole für Wasserski-Betrieb auf einem See in Oberösterreich. Ein gelber Ball und ein blaues Schild mit einem Wasserskifahrer. Symbol für Wasserskibetrieb: gelbe Bojen und das Zeichen „Erlaubnis zum Wasserskifahren“.

Badeverbot bei Schiffsanlegestellen

Badeverbote auf den Seen dienen hauptsächlich der eigenen Sicherheit und sollen Kollisionen zwischen Schwimmer:innen und Booten verhindern. So gilt im Umkreis von 100 m um Hafeneinfahrten und Anlegestellen der Fahrgastschifffahrt ein Badeverbot (ausgenommen sind öffentliche Badeplätze). Hier kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, zwischen Schwimmern beim Landungssteg und einlaufenden Fahrgastschiffen.

Ein Ausflugsschiff legt an einer Anlegestelle am Traunsee an. Auf dem Schiff befinden sich viele Touristinnen. Baden ist bei Anlegestellen verboten

Vorrangregeln

Das Beachten der Vorrangregeln und ein umsichtiges Verhalten auf den oberösterreichischen Seen sind essenziell für die Sicherheit und das harmonische Miteinander aller Wassersportbegeisterten. Hier ist die Reihenfolge, wer vor wem Vorrang hat:

 

    1. Sicherheitsdienst (Einsatzboote mit Blaulicht)
    2. Feuerwehr und Wasserrettung (Einsatzboote mit Blaulicht)
    3. Fahrgastschiffe (grüner Ball und grünes Rundumlicht) und schwerbewegliche Boote
    4. Fischerboote (weißer Ball und weißes Rundumlicht)
    5. Flöße
    6. Segelboote
    7. Ruderboote
    8. Motorboote
    9. Surfboards, etc.
    10. Schwimmer:innen außerhalb von Badezonen

 

Um die Sicherheit auf den Seen Oberösterreichs zu erhöhen und Unfälle zu vermeiden, ist es essenziell, dass alle Nutzer:innen die geltenden Seenverkehrsregeln kennen und respektieren. Die Initiative „Sicher am See“ hat das Ziel, dass sowohl Badegäste, Freizeitsportler:innen als auch Bootsfahrer:innen verantwortungsvoll und rücksichtsvoll agieren. Durch die Beachtung der Vorrangregeln und eine gegenseitige Rücksichtnahme schaffen wir eine sichere und harmonische Umgebung für alle Erholungssuchenden. Nur durch gemeinsames Engagement und Achtsamkeit können wir die Schönheit und den Erholungswert unserer Seen nachhaltig bewahren.

Die Regeln für das Verhalten am See sind illustrativ dargestellt. Visuelle Darstellung der Regeln am See
Eine alte Frau sitzt am Steuer eines Autos

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Ein Motorradfahrer in einer schwarzen Lederkombi blickt aus seinem Helm

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Um die Unfallzahlen zu reduzieren, möchte das Verkehrsressort des Landes Oberösterreich möglichst viele Motorradlenkerinnen und Motorradlenker dafür gewinnen, ein Fahrtechniktraining zu besuchen. Das Land Oberösterreich bietet daher einen Sicherheitsbonus für den Besuch eines Fahrtechniktrainings in Form eines Gutscheines an.

Zwei E-Biker:innen fahren auf einer Schotterstraße inmitten einer grünen Hügellandschaft

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Die motorisierte Fahrunterstützung ist insbesondere bei älteren Personen sehr beliebt. Birgt aber auch Gefahren. Sehr häufig bei E-Bike-Fahrern sind Schleuder- und Selbstunfälle ausgelöst durch die verhältnismäßig hohe Fahrgeschwindigkeit.

Eine lächelnde junge Frau steht auf einem E-Scooter auf einer Brücke

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